Direkt zum Inhalt

Suchergebnis für Bundesgericht

7 Dokumente gefunden

Filterauswahl
Nachehelicher Unterhalt 2017 Alle löschen

Nr. 55 Bundesgericht, II. zivilrechtliche Abteilung Entscheid vom 18. August 2017 i.S. A.E. gegen B.E. - 5A_800/2016

Art. 125 ZGB: Dauer des nachehelichen Unterhalts bei voraussichtlich dauerhafter Erwerbsunfähigkeit des unterhaltsberechtigten Ehegatten infolge gesundheitlicher Einschränkungen. Aufgrund des…

Nr. 23 Bundesgericht, II. zivilrechtliche Abteilung Entscheid vom 30. Januar 2017 i.S. A. gegen B. - 5A_43/2016

Art. 125 ZGB: Nachehelicher Unterhalt nach lebensprägender Ehe. Nach einer lebensprägenden Ehe ist für die Ermittlung des gebührenden Unterhalts auf den während der Ehe gelebten Standard abzustellen…

Nr. 6 Bundesgericht, II. zivilrechtliche Abteilung, Entscheid vom 16. August 2016 i.S. A.A. gegen B.A. - 5A_90/2016

Art. 125 ZGB: Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen, Zumutbarkeit eines Verzichts auf Substanzzuwachs des Unternehmens. Die mit einer Trennung verbundenen Mehrkosten sind gegebenenfalls mit…

Nr. 57 Bundesgericht, II. zivilrechtliche Abteilung Entscheid vom 30. Mai 2017 i.S. A. gegen B. - 5A_187/2016

Art. 125 ZGB: Zumutbarkeit des Wiedereinstiegs in das Erwerbsleben bzw. der Ausdehnung einer Erwerbstätigkeit. Ein Wiedereinstieg in das Erwerbsleben nach einer lebensprägenden Hausgattenehe ist…

Nr. 24 Bundesgericht, II. zivilrechtliche Abteilung Entscheid vom 27. Januar 2017 i.S. A. gegen B. - 5A_319/2016

Art. 125 ZGB: Zumutbarkeit der Ausdehnung einer Erwerbstätigkeit, Dauer des nachehelichen Unterhalts. Nach der Ehescheidung hat grundsätzlich jeder Ehegatte seine wirtschaftliche Selbständigkeit…

Nr. 56 Tribunal fédéral, IIe Cour de droit civil Arrêt du 28 juin 2017 en la cause de A.A. contre B.A. - 5A_120/2017

Art. 125 ZGB: Anrechnung eines hypothetischen Einkommens, anwendbare Unterhaltsberechnungsmethode. Ein hypothetisches Einkommen darf nur angerechnet werden, wenn der betroffenen Person die Aufnahme…
Melden sie sich für den FamPra.ch-Newsletter an und bleiben Sie informiert.