Art. 157 ZPO, Art. 176 Abs. 3, 273 ff. ZGB: Voraussetzungen für ein zulässiges Abweichen von gutachterlichen Empfehlungen. Pönale Überlegungen sind als Kriterium für die Obhutszuteilung irrelevant.
Art. 298 ZPO, Art. 276, 285, 298 Abs. 2ter ZGB: Anhörung des Kindes, Absehen von der Anordnung einer alternierenden Obhut, Rückwirkende Anrechnung eines hypothetischen Einkommens.
Es sind nun schon mehr als drei Jahre vergangen, seit das Bundesgericht die Methode zur Berechnung der Unterhaltsbeiträge für minderjährige Kinder schweizweit vereinheitlicht hat. Dennoch lassen zahlreiche praktische Aspekte dieses Unterhalts in der kantonalen Praxis noch immer unterschiedliche Auslegungen zu, sei es, wie die verschiedenen…
Art. 176 ZGB: Festlegung der Unterhaltsbeiträge im Rahmen des Eheschutzverfahrens. Angesichts des volatilen und spekulativen Charakters von Kryptowährungen ist es nicht willkürlich, keinen Ertrag…
Güterrechtliche Rechtsbegehren sind derart bestimmt zu formulieren, dass sie im Falle der Gutheissung der Klage zum Entscheiddispositiv erhoben werden können. Soweit sie auf eine Geldzahlung lauten, sind sie zu beziffern. Von diesen Grundsätzen kann lediglich dann teilweise abgewichen werden, wenn die Aufhebung einer mehrfachen…
Art. 176 Abs. 1 Ziff. 3 ZGB: Anordnung der Gütertrennung im Eheschutzverfahren. Im Rahmen des Eheschutzverfahrens kann das Gericht die Gütertrennung anordnen, wenn der antragstellende Ehegatte…