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Der massgebliche Wert in der güterrechtlichen Auseinandersetzung

Bei der güterrechtlichen Auseinandersetzung sind die Vermögensobjekte zum Verkehrswert einzusetzen. Lehre und Rechtsprechung definieren den Verkehrswert als jenen in Geld ausgedrückten Wert, der bei einer Veräusserung im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zum güterrechtlich massgeblichen Zeitpunkt unter normalen Verhältnissen als Preis erzielt werden…
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