Der Vernehmlassungsentwurf zur Scheidungsrechtsrevision sieht u. a. vor, die seit dem Jahre 2000 geltenden Bestimmungen über den Vorsorgeausgleich (Art. 122–124 ZGB) grundlegend zu überarbeiten. De lege ferenda sollen die während der Ehe geäufneten Vorsorgemittel stets hälftig geteilt werden – nota bene auch nach Eintritt eines Vorsorgefalles…