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Aus der ZeitschriftSZS 4/2014 | S. 365–372Es folgt Seite №365

Zur 2. Säule – Deuxième pilier

Art. 2 Abs. 2, Art. 7, Art. 9, Art. 11 Abs. 4 BVG; Art. 5 BVV 2 in der damals geltenden Fassung; Art. 9 BV

War eine Arbeitnehmerin während sechs Monaten bei einer Arbeitgeberin angestellt und hat in dieser Zeit – umgerechnet auf ein Jahr – einen BVG-relevanten AHV-beitragspflichtigen Lohn erzielt, so unterstand sie dem BVG-Obligatorium. Damit erfolgte der rückwirkende Zwangsanschluss an die Stiftung…

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