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Aus der ZeitschriftSZS 4/2008 | S. 362–385Es folgt Seite №362

Zur 2. Säule – Deuxième pilier

Art. 10 Abs. 3 BVG (in Kraft vom 1. Juli 1997 bis 31. Dezember 2004)

Ob die Nachdeckungsfrist des Art. 10 Abs. 3 BVG auch für Arbeitslose, deren Rahmenbezugsfrist im vorhergegangenen Monat abgelaufen war, gilt, kann offengelassen werden, da der Beschwerdeführer im geltend gemachten Zeitpunkt nicht mehr bei der Pensionskasse der Arbeitslosenversicherung versichert war, weil sein Recht auf…

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