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Aus der ZeitschriftSZS 2/2009 | S. 131–137Es folgt Seite №131

Zur 1. Säule – Premier pilier

Art. 22 Abs. 2 ATSG; Art. 85bis IVV

In casu stellten sowohl der VVG-Krankentaggeldversicherer als auch die Sozialhilfebehörde einen Antrag auf Drittauszahlung der nachzuzahlenden IV-Rente. Gemäss der massgebenden vertraglichen Regelung schuldete der Taggeldversicherer das Taggeld nur in Ergänzung zur IV-Rente; hätte die IV ihre Rente von Beginn weg ausbezahlt, hätte der Taggeldversicherer nur die Differenz…

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