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Aus der Zeitschriftrecht 1/2008 | S. 27–39Es folgt Seite №27

Betreuungsunterhalt bei getrennt lebenden nicht verheirateten Eltern – ein Denkanstoss**

Ein eheliches Kind hat während bestehender und nach aufgelöster Ehe seiner Eltern die Möglichkeit, durch einen Elternteil betreut zu werden, weil dem betreuenden Elternteil wegen seiner Betreuungspflichten ein eigener Unterhaltsanspruch zusteht. Das nichteheliche Kind hat diese Möglichkeit häufig nicht, da der betreuende Elternteil selber für seinen eigenen Unterhalt aufkommen, also erwerbstätig sein muss…

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