Erste praktische Erfahrungen mit dem neuen Art. 98 Abs. 4 ZGB zeigen, dass diese Bestimmung aufgrund unterschiedlicher Auslegung uneinheitlich angewendet wird: In einigen Kantonen führt die fehlende Aufenthaltsberechtigung eines Verlobten zwingend zur Verweigerung der Eheschliessung, in anderen Kantonen wird das Recht zur Eheschliessung nur bei…