Beweis der nachehelichen Unterhaltsforderung – oder: wer trägt die Beweislast für die (fehlende) Sparquote?
- Stichwörter:
- Unterhaltsforderung, Leistungsfähigkeit, Sparquote, Beweislast.
- Mots-clés :
- Créance d’entretien, capacité contributive, quote-part d’épargne, fardeau de la preuve.
I. Unterhaltsforderung als schuldrechtliche Forderung
Entstehung und Höhe einer Forderung sind vom Gläubiger zu beweisen (Art. 8 ZGB).2 Das gilt auch für die Forderung auf nachehelichen Unterhalt (Art. 125 ZGB). Sie ist…
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