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Wie sind die «grossen und kleinen Köpfe» bei einer Überschussverteilung bei nicht verheirateten Eltern zu zählen?

Art. 276, 285 ZGB: Überschussverteilung bei nichtverheirateten Eltern.

Schlagworte: Überschussverteilung; zweistufig-konkrete Methode; grosse und kleine Köpfe; Unterhalt

Bei ledigen Eltern ist der Überschuss zwischen denjenigen Personen aufzuteilen, die konkret am Unterhaltsverhältnis beteiligt sind. In der vorliegenden Konstellation mit einem…

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