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Ehegatten können auch unter demselben Dach getrennt leben

Art. 114 ZGB: Begriff des Getrenntlebens nach Art. 114 ZGB.

Schlagworte: Ehescheidung; Begriff des Getrenntlebens

Der Begriff der Trennung ist nicht definiert. Der Nachweis des Getrenntlebens hat einen objektiven Aspekt - ein getrennt organisiertes Leben - sowie einen subjektiven Aspekt - Beendigung der häuslichen Gemeinschaft. Was den objektiven Aspekt betrifft, sind getrennte Wohnungen keine Voraussetzung…

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