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Aufteilung des Überschusses

 

 

Art. 276, 285 ZGB: Überschussverteilung bei Nichtverheirateten und alternierender ​Obhut.

Schlagworte: Alternierender ​Obhut; Überschussverteilung

Bei alternierender ​Obhut mit rund hälftiger Aufteilung der Betreuungsanteile kann es sich rechtfertigen, einem Elternteil einen grösseren Anteil des Überschusses auf dem Barunterhalt des Kindes zuzuweisen, wenn dieser alleine für die nicht im Bedarf des Kindes enthaltenen…

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