Aufteilung des Überschusses
Schlagworte: Alternierender Obhut; Überschussverteilung
Bei alternierender Obhut mit rund hälftiger Aufteilung der Betreuungsanteile kann es sich rechtfertigen, einem Elternteil einen grösseren Anteil des Überschusses auf dem Barunterhalt des Kindes zuzuweisen, wenn dieser alleine für die nicht im Bedarf des Kindes enthaltenen zusätzlichen…
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