Entscheidungen über die elterliche Sorge, die Obhut und das Besuchsrecht haben sich ausschliesslich am Kindeswohl zu orientieren Dr. Sabine Aeschlimann LL.M. AdvokatinArt. 157 ZPO, Art. 176 Abs. 3, 273 ff. ZGB: Voraussetzungen für ein zulässiges Abweichen von gutachterlichen Empfehlungen. Pönale Überlegungen sind als Kriterium für die Obhutszuteilung irrelevant.Schlagworte: Elterliche Sorge; Obhutszuteilung; Besuchsrecht; Kindeswohl; GutachtenDas Gericht kann aus triftigen Gründen von… […] Dieses Dokument ist für Abonnenten oder Pay-per-Document-Kunden zugänglich. Abonnieren ↦Kaufen ↦ 👤︎ Login