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Eine Aufwertung der Zahlvaterschaft in ein rechtliches Kindsverhältnis lässt sich aus der ​Rechtsprechung des EGMR nicht ableiten.

Art. 42 ZGB, Art. 13a SchlT ZGB: Bereinigung des Zivilstandsregisters; Absehen von der Eintragung eines rechtlichen Kindsverhältnisses.

Schlagworte: Zivilstandsregister; Feststellung des Kindsverhältnisses

Quelle: Adobe Stock

Das Klageverfahren zur Bereinigung des Zivilstandsregisters dient dazu, eine Eintragung zu korrigieren,…

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