Vom Grundsatz der hälftigen Teilung der Austrittsleitsungen kann abgewichen werden
Schlagworte: Unterhalt; Vorsorgeausgleich; Teilung der Austrittsleistung; eheliche Gemeinschaft
Verletzt ein Ehegatte seine Pflicht, für den Unterhalt der Familie zu sorgen, in besonders gravierender Weise, kann die Teilung der Austrittsleistungen gestützt auf Art. 124b ZGB ausnahmsweise…
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