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Résultat de la recherche pour volonté de l'enfant

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Numéro 4 2019 Supprimer tous

Alternierende Obhut auf einseitigen Antrag

Die alternierende Obhut muss von den Gerichten seit dem 1. Januar 2017 auch auf einseitigen Antrag hin geprüft werden. Das Bundesgericht hat die Kriterien, die es dabei zu berücksichtigen gilt, in zwei Leitentscheiden definiert. Die Arbeit untersucht die aktuelle Gerichtspraxis der unteren Instanzen in unterschiedlichen Kantonen sowie des…
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