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2013

Der grenzüberschreitende Familienrechtsfall (Schweiz-Frankreich)

In der Schweiz kann in der Regel erst nach zweijährigem Getrenntleben die Scheidungsklage eingereicht werden. Viele ausländische Rechte kennen keine solchen Fristen, sodass die Klage schneller erhoben werden kann. Dies ist insbesondere in Frankreich der Fall. Das Erfordernis der zweijährigen Trennungsdauer stellt eine bedeutende Benachteiligung…
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