Aller au contenu principal

Résultat de la recherche pour internationale Zuständigkeit

7 Documents trouvés

Filtre(s)
2012

Nr. 34 Bundesgericht, II. zivilrechtliche Abteilung, Entscheid vom 31. Oktober 2011 i.S. A., C. gegen D. - 5A_221/2011

Art. 291 ZGB, Art. 1 MSA, Art. 1, 16 Nr. 5 aLugÜ: Internationale Zuständigkeit zur Schuldneranweisung. Nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung stellt die Schuldneranweisung eine privilegierte…

Nr. 49 Bundesgericht, II. zivilrechtliche Abteilung, Entscheid vom 15. März 2012 i.S. X. gegen Y. - 5A_599/2011

Art. 51 IPRG: Zuständigkeit schweizerischer Gerichte für die Durchführung der güterrechtlichen Auseinandersetzung. Eine Scheidungsklage enthält eine konnexe Klage auf Regelung der…

Zur Abänderung von Kinderalimenten

Das Bundesgericht hat in seiner jüngsten Rechtsprechung zu einigen zentralen Aspekten der Abänderung von Kinderalimenten Stellung bezogen und insbesondere für die Anpassung infolge Wiederverheiratung des Unterhaltsschuldners eine begrüssenswerte Weichenstellung vorgenommen. Es ist zu hoffen, dass die angekündigte Überprüfung der Rechtsprechung…
FamPra.ch Numéro 1/2012, 16 janvier 2012, p. 38

Das Übereinkommen gegen Frauendiskriminierung (CEDAW) in der familienrechtlichen Praxis: Ansätze und Möglichkeiten

Obwohl in der Schweiz seit 1997 in Kraft, wurde das Übereinkommen gegen Frauendiskriminierung CEDAW in der Schweizer Rechtspraxis bis heute wenig genutzt. Dieser Artikel zeigt, dass sich aus dem Übereinkommen CEDAW ergänzende Argumente zugunsten der Gleichstellung von Frauen und Männern im Familienrecht sowohl für die Rechtsanwendung wie für die…

Zur Schiedsfähigkeit familienrechtlicher Angelegenheiten

Schiedsverfahren besitzen gegenüber staatlichen Gerichtsverfahren Vorteile, die sich die Wirtschaft längst zunutze gemacht hat (massgeschneidertes Verfahren, Wahl der Mitglieder des Schiedsgerichts, beschränkte Anfechtungsmöglichkeiten, Vertraulichkeit). Inwiefern diese Vorteile auch zur Entscheidung familienrechtlicher Angelegenheiten nutzbar…
Abonnez-vous à la Newsletter FamPra.ch pour rester informé.