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Résultat de la recherche pour Unterhalt

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Vetterli Rolf

Nr. 9 Kantonsgericht St. Gallen, II. Zivilabteilung, Entscheid vom 17. August 2006 - BF.2006.3/5

Art. 125 ZGB: Nacheheliche Solidarität. Gründet der nacheheliche Unterhalt ausschliesslich auf Solidarität, so kann der Bedarf in sinngemässer Anwendung der Rechtsprechung zur früheren…

Nr. 11 Kantonsgericht St. Gallen, Einzelrichter im Familienrecht, 14. Juni 2007 - RF.2007.20 und 21

Art. 176 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB: Ehegattenunterhalt in extrem günstiger Situation. Ist die Einkommenssituation extrem günstig, so soll der Ehegattenunterhalt den gesamten noch irgendwie billigenswerten…

Nr. 9 Kantonsgericht St. Gallen, II. Zivilkammer, 15. Mai 2007 - BF.2006.44

Art. 124, 125 ZGB: Unterhalt nach dem negativen Interesse. Der nacheheliche Unterhalt ist nach dem negativen Interesse zu bemessen, wenn die Ehegatten bei der Heirat ganz unterschiedliche berufliche…

Nr. 4 Kantonsgericht St. Gallen, Einzelrichter im Familienrecht, 2. Oktober 2007 - RF.2007.43

Art. 176 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB: Unbillige Vereinbarung über das Getrenntleben. Eine Vereinbarung, die den Grundsatz der Gleichbehandlung zwischen den Ehegatten krass verletzt und die Garantie des…

Nr. 58 Kantonsgericht St.Gallen, Einzelrichter im Familienrecht, Entscheid vom 5. Mai 2008 - RF 2007.75

Art. 176 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB: Zuweisung eines Mankos. Ein Ehegatte, der verantwortungslos handelte, indem er seine Arbeitsstelle kündigte und sein ganzes Barvermögen verschwendete, kann sich nicht auf…

Nr. 21 Kantonsgericht St. Gallen, II. Zivilabteilung, Entscheid vom 24. Januar 2006 - BF.2005.38

Art. 285 ZGB: Erwerbsobliegenheit bei Kindesunterhalt. Die Unterhaltspflicht gegenüber unmündigen Kindern ist gegenüber anderen familiären Pflichten qualifiziert. Die Obliegenheit eines Elternteils,…

Nr. 58 Kantonsgericht St. Gallen, Einzelrichter im Familienrecht Entscheid vom 21. Mai 2008, RF.2008.28

Art. 292 ZGB: Sicherstellung des Kindesunterhalts. Die Sicherstellung dient dazu, durch unredliches Verhalten gefährdete Unterhaltsansprüche zu schützen, und kann nicht dazu missbraucht werden, um…

Das Eheschutzverfahren nach der schweizerischen Zivilprozessordnung

Der Eheschutz hat sich in das Gegenteil verwandelt: Er ist in der Regel kein Versuch zur Rettung der Ehe, sondern eine Vorbereitung der Scheidung. Umso wichtiger wird der Auftrag zur Vermittlung «in der ersten Stunde», damit die Uneinigkeit in der Familie nicht in völlige Entfremdung umschlägt. Das Eheschutzverfahren ist deshalb als summarisches…
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