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Résultat de la recherche pour Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung

11 Documents trouvés

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Numéro 4

Kindesverhältnisse im Zeitalter vielfältiger Familienformen und medizinisch unterstützter Fortpflanzung

Neue Reproduktionstechniken führen zu neuen Möglichkeiten der Begründung von Kindesverhältnissen. Orientierungspunkt muss das Kindeswohl sein und bleiben. Status und sexuelle Orientierung der Eltern können daher weder ein Gütesiegel noch ein Ausschlusskriterium für Elternschaft sein. Vielmehr sind nicht verheiratete, hetero- oder homosexuelle…

Möglichkeiten gemeinsamer rechtlicher Elternschaft von zwei Frauen in Deutschland, England, Frankreich und den Niederlanden

Die Debatte um die Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften befasst sich heutzutage mehr und mehr mit der Frage der Anerkennung gemeinsamer rechtlicher Elternschaft. In einigen Staaten sind bereits Regelungen geschaffen worden, die es weiblichen Paaren von Gesetzes wegen, durch Elternschaftsanerkennung oder durch gerichtliche…

Ein neues Familienrecht für die Schweiz? Ein kritischer Blick auf das Reformprojekt.

Viele Paare haben das Bedürfnis nach verbindlicher Absicherung ihrer Beziehung in der Form der Ehe. Dieses Anliegen muss der Gesetzgeber auch in Zukunft ernst nehmen. Gleichzeitig sollen Paare, die diese institutionelle Form der Verbindlichkeit für sich ablehnen, nicht dazu gezwungen werden. Zahlreiche Gesetzesrevisionen in den vergangenen…

Die Zukunft von Ehe, Partnerschaft und einfachen Lebensgemeinschaften

Das Familienrecht bedarf einer Gesamtrevision. Gefragt ist ein Familienrecht, das die Vielfalt von Lebensformen zu integrieren vermag. Es knüpft nicht an den Status, sondern an das Bekenntnis zur Gemeinschaft und an gelebten Beziehungen an, nicht an die Form, sondern an die Funktion und den Inhalt. Zentraler Zweck des Familienrechts ist die…

Reform der elterlichen Sorge aus Sicht der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) - erste Erfahrungen und Klippen

Seit etwas mehr als einem Jahr ist die Gesetzesnovelle zur Revision der Bestimmungen über die elterliche Sorge in Kraft. Nunmehr legt das Gesetz ausdrücklich den Grundsatz fest, dass Kinder, solange sie minderjährig sind, unter der elterlichen Sorge von Mutter und Vater stehen (Art. 296 Abs. 2 ZGB). Ziel der Revision war es denn auch, dass…
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