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Résultat de la recherche pour Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung

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Artikel

Anonyme Geburt und Babyfenster - Gedanken zu einer aktuellen Debatte

In Anlehnung an ausländische Vorbilder wurde in der Schweiz im Frühjahr 2001 ein so genanntes Babyfenster eröffnet, das der Mutter ermöglichen soll, ihr Kind unerkannt an sicherem Ort auszusetzen. In jüngster Zeit wurden zudem Stimmen laut, wonach der Mutter erlaubt werden sollte, ihr Kind unter Geheimhaltung ihrer Identität medizinisch betreut…

«Babyklappe» und «anonyme Geburt»:

Seit 2001 ermöglicht das Einsiedler «Babyfenster» die anonyme Abgabe von Neugeborenen. Während die Einrichtung auf der einen Seite auf erhebliche – (sozial-)rechtliche, gesellschaftspolitische und ethische – Kritik trifft, geht sie den Befürwortern von anonymen Abgabeinstitutionen andererseits nicht weit genug. Zum Schutz von Mutter und Kind,…

Das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung

Das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung ist international anerkannt. Der vorliegende Beitrag widmet sich insbesondere der Frage, wie weit dieses Recht reicht. Kann die Abstammung eines Kindes durch Einsicht in vorhandene Akten festgestellt werden, so ist dem volljährigen Kind diese zu gewähren. Es stellt sich hingegen die Frage, ob…

Praxis der KESB im Umgang mit Feststellungen des Kindesverhältnisses

Eine Onlinebefragung von schweizweit 209 Mitarbeitenden in Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden erfasste im Auftrag des Bundesamts für Justiz die Praxis der Behörden bei der Herstellung des Kindsverhältnisses zum Vater. Nach Aufhebung des Art. 309 aZGB zeigt sich insgesamt ein einheitliches Vorgehen: Alle Befragten reagieren auf eine…

Zu wissen, von wem man abstammt, ist mehr als ein Grundrecht

Die volljährige adoptierte Person hat das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung. Sie kann damit jederzeit die Personalien und weitere Informationen über die leiblichen Eltern verlangen. Vor dem Hintergrund der Entstehungsgeschichte des neuen Adoptionsrechtes, der gesamten Entwicklung des Rechts auf Kenntnis der eigenen Abstammung und im Sinne…

Gedanken zum Recht auf Kenntnis der leiblichen Geschwister im Adoptionsrecht

Mit dem seit 2018 geltenden Adoptionsrecht wird der adoptierten Person ermöglicht, ihre leiblichen Geschwister zu suchen. Demgegenüber steht den Kindern der leiblichen Eltern ebenfalls die Möglichkeit zu, Informationen über ihre zur Adoption freigegebenen Geschwister zu verlangen. Damit wurde das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung für die…

Vereinbarungen über die Elternschaft bei privater Samenspende

Künftig sollen im ZGB die Begründung und der Verzicht auf Elternschaft gestützt auf privatrechtliche Vereinbarungen geregelt werden. Diese Vereinbarungen sind nach der Zeugung des Kindes für die Parteien verbindlich und sollen beim Zivilstandsamt registriert werden. Gestützt auf diese Registrierung ist die Begründung des Kindesverhältnisses…

Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zu Art. 8 EMRK und ihr Einfluss auf die Schweiz: ausgewählte jüngere Entwicklungen im Bereich des Familienrechts

Die Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zum Recht auf Privat- und Familienleben in Art. 8 EMRK und zum akzessorischen Diskriminierungsverbot in Art. 14 EMRK haben verschiedene Entwicklungen im schweizerischen Recht beeinflusst, namentlich im Abstammungsrecht, im Adoptionsrecht, bezüglich des Rechts der elterlichen Sorge und…

Das Abstammungsrecht in rechtsvergleichender Sicht

Über Elternschaft wird zurzeit neu verhandelt. Insbesondere die Entwicklungen im Bereich der medizinisch assistierten Fortpflanzung stellen das Abstammungsrecht laufend vor neue Fragen. Die rechtlichen Antworten auf die gleichförmigen medizintechnischen und gesellschaftlichen Entwicklungen unterscheiden sich in den verschiedenen Rechtsordnungen…

Kindesverhältnisse im Zeitalter vielfältiger Familienformen und medizinisch unterstützter Fortpflanzung

Neue Reproduktionstechniken führen zu neuen Möglichkeiten der Begründung von Kindesverhältnissen. Orientierungspunkt muss das Kindeswohl sein und bleiben. Status und sexuelle Orientierung der Eltern können daher weder ein Gütesiegel noch ein Ausschlusskriterium für Elternschaft sein. Vielmehr sind nicht verheiratete, hetero- oder homosexuelle…
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