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7 Documents trouvés

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2016

Der (zu) frühe Start ins Leben

Die vorliegende Abhandlung beschäftigt sich mit den enormen Fortschritten der Frühgeborenenmedizin und den dadurch hervorgerufenen Problemen, vor welche nicht nur betroffene Eltern, Ärzte und Pflegende, sondern auch die Gesellschaft als Ganze gestellt werden. Gegenstand der Untersuchung bilden neben einschlägigen medizinisch-ethischen Richtlinien…

Der Betreuungsvertrag

Der Betreuungsvertrag zwischen Bewohnerin oder Bewohner und Wohn- und Pflegeeinrichtung ist trotz zunehmender Verbreitung und trotz seiner lebensprägenden Bedeutung für Menschen im hohen Alter im schweizerischen Zivilrecht marginal geregelt. Dies etwa im Gegensatz zu einem Vorsorgeauftrag (Art. 360 ff. ZGB) oder zu anderen…
FamPra.ch Numéro 4/2016, 7 novembre 2016, p. 815

Eltern im Arbeitsverhältnis

Eltern im Arbeitsverhältnis ist eine neue(re) Thematik. Die arbeitsrechtliche Analyse zeigt, dass im OR und im Arbeitsgesetz zwar minimale Schutzbestimmungen vorhanden sind, die von den Arbeitgebenden eine gewisse Rücksicht auf die Situation von Arbeitnehmenden mit Familienpflichten verlangen. Eine beachtliche Wirkung zeitigt auch das…
FamPra.ch Numéro 4/2016, 7 novembre 2016, p. 933

Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zu Art. 8 EMRK und ihr Einfluss auf die Schweiz: ausgewählte jüngere Entwicklungen im Bereich des Familienrechts

Die Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zum Recht auf Privat- und Familienleben in Art. 8 EMRK und zum akzessorischen Diskriminierungsverbot in Art. 14 EMRK haben verschiedene Entwicklungen im schweizerischen Recht beeinflusst, namentlich im Abstammungsrecht, im Adoptionsrecht, bezüglich des Rechts der elterlichen Sorge und…

Zwang versus Freiheit: vertrauliche und anonyme Geburt auf dem Prüfstein

Eine schwangere Frau in grösster Not, die keine Mutter sein möchte, weil sie unter den gegebenen Umständen keine Mutter sein kann, bedarf der Wegnahme des auf ihr lastenden Drucks, der Empathie und des Respekts. Nur so kann sie in Ruhe ausloten, was gut für das Kind und was gut für sie ist. Wird ihr diese wichtige «Verschnaufpause» vom Muttersein…

Das Gutachten im Verfahren vor der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde

Das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht verpflichtet die Behörde, den entscheidrelevanten Sachverhalt von Amtes wegen umfassend abzuklären. Mit welchen Beweismitteln dies geschieht, ist grundsätzlich von der Behörde nach pflichtgemässem Ermessen zu entscheiden. Allerdings erachten es die bundesgerichtliche Rechtsprechung und die herrschende Lehre…
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