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Résultat de la recherche pour Ehe auf Zeit

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Vetterli Rolf

Nr. 9 Kantonsgericht St. Gallen, II. Zivilabteilung, Entscheid vom 17. August 2006 - BF.2006.3/5

Art. 125 ZGB: Nacheheliche Solidarität. Gründet der nacheheliche Unterhalt ausschliesslich auf Solidarität, so kann der Bedarf in sinngemässer Anwendung der Rechtsprechung zur früheren…

Nr. 11 Kantonsgericht St. Gallen, Einzelrichter im Familienrecht, 14. Juni 2007 - RF.2007.20 und 21

Art. 176 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB: Ehegattenunterhalt in extrem günstiger Situation. Ist die Einkommenssituation extrem günstig, so soll der Ehegattenunterhalt den gesamten noch irgendwie billigenswerten…

Häusliche Gewalt: die Bedeutung des Artikels 28b ZGB

Der neue Art. 28b ZGB will Opfer von Gewalt, Drohungen oder Nachstellungen durch gerichtlich angeordnete Annäherungs-, Aufenthalts- und Kontaktverbote und durch die Ausweisung aus der gemeinsamen Wohnung schützen. Art. 28b ZGB konkretisiert so die Generalklausel von Art. 28 ZGB und die allgemeinen Klagen nach Art. 28a ZGB. Das stellt zwar keinen…

Nr. 48 Kantonsgericht St. Gallen, Einzelrichter im Familienrecht, Entscheid vom 26. Februar 2010 - RF.2009.120

Art. 176 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB: Berücksichtigung gemeinsamer Schulden. Bezahlt ein Ehegatte nach der Trennung gemeinsame Schulden, so erhält er im Innenverhältnis gegen über dem anderen zwar eine…

Nr. 14 Kantonsgericht St. Gallen, II. Zivilabteilung, Entscheid vom 10. August 2006 - RF.2006.44

Art. 273 Abs. 1 ZGB: Vollzug des Besuchsrechts. Der Umstand, dass ein vierjähriges Kind sich beim ersten Besuchstermin hartnäckig weigerte, mit dem besuchsberechtigten Elternteil wegzugehen, genügt…

Nr. 2 Kantonsgericht St. Gallen, II. Zivilkammer, Entscheid vom 10. Mai 2006 - BF. 2005.20

Art. 114 ZGB: Getrenntleben unter einem Dach. Ein Ehepartner, der zwar noch im gleichen Haus wohnte wie die Partnerin, sich aber mehrere Jahre lang in das Dachgeschoss zurückzog und keine…

Das Eheschutzverfahren nach der schweizerischen Zivilprozessordnung

Der Eheschutz hat sich in das Gegenteil verwandelt: Er ist in der Regel kein Versuch zur Rettung der Ehe, sondern eine Vorbereitung der Scheidung. Umso wichtiger wird der Auftrag zur Vermittlung «in der ersten Stunde», damit die Uneinigkeit in der Familie nicht in völlige Entfremdung umschlägt. Das Eheschutzverfahren ist deshalb als summarisches…

Nr. 58 Kantonsgericht St.Gallen, Einzelrichter im Familienrecht, Entscheid vom 5. Mai 2008 - RF 2007.75

Art. 176 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB: Zuweisung eines Mankos. Ein Ehegatte, der verantwortungslos handelte, indem er seine Arbeitsstelle kündigte und sein ganzes Barvermögen verschwendete, kann sich nicht auf…
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