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Numéro 4

Die Stellung nahestehender Personen im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht

Das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht dient in erster Linie dem Schutz der Betroffenen bzw. dem Wohl des Kindes. Nahestehenden Personen kommt im Kindes- und Erwachsenenschutz eine dienende Funktion zu, um den Schutz der Betroffenen und der Kinder zu garantieren. Den nahestehenden Personen darüber hinaus eine verstärkte Rechtsposition einzuräumen…

Nr. 65 Bundesgericht, II. zivilrechtliche Abteilung Entscheid vom 22. Mai 2019 i.S. A. gegen B., C. - 5A_637/2018

Art. 133, 276, 285 ZGB: Zuteilung der Obhut, Berechnung des Betreuungsunterhalts. Bieten beide Eltern grundsätzlich gleich gute Voraussetzungen für die Betreuung des Kindes, ist besonders in knappen…
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