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Adrien Gabellon

Bibliographie

Le contrat de concubinage et la planification patrimoniale des concubins

Das Schweizer Recht betrachtet das Konkubinat als rein vertragliches Rechtsverhältnis. Wenn zwei Individuen eine ausschliessliche und auf Dauer ausgelegte Lebensgemeinschaft eingehen, ohne aber verheiratet oder in eingetragener Partnerschaft zu sein, werden diese als einfache Gesellschaft betrachtet (Art. 530 ff. OR). Der Zweck dieser einfachen…

Le régime des biens des partenaires enregistrés

Zum Vermögensrecht der eingetragenen Lebenspartner gibt es bisher keine einschlägigen Gerichtsentscheidungen. Nach wie vor offen ist deshalb unter anderem, ob sich die rundum anerkannte Freiheit der Lebenspartner in der Regelung ihrer vermögensrechtlichen Belange (Art. 25 PartG) innerhalb eines der Güterstände des Eherechts vollzieht oder ob…
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