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Aus der ZeitschriftFamPra.ch 4/2013 | p. 933–959Es folgt Seite №933

Massnahmen von Gesetzes wegen für urteilsunfähige Personen: Vertretung durch den Ehegatten, die eingetragene Partnerin oder den eingetragenen Partner

Stichwörter:
Auftrag, ausserordentliche Vermögensverwaltung, Befugnis zum Öffnen und Erledigen der Post, Einschreiten der Erwachsenenschutzbehörde, gesetzliches Vertretungsrecht, Rechtshandlungen zur Deckung des Unterhaltsbedarfs, Rechtshandlungen zur ordentlichen und ausserordentlichen Verwaltung von Einkommen und Vermögen, Urteilsunfähigkeit, Vertretungsmacht, Zustimmung der…
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