Sachverhalte mit Auslandsberührung nehmen in der familienrechtlichen Praxis sowohl in der Beratung als auch vor Gericht immer mehr zu. Das Zusammenwachsen der Staaten in Europa und die grösser gewordene gesellschaftliche Mobilität haben zusammen mit Flucht, Vertreibung und Migration dazu beigetragen, dass das Familienrecht immer «internationaler» geworden ist. Staatliche Grenzen sind schon längst keine Hindernisse mehr mit der Folge, dass Fälle mit Auslandsberührung mehr und mehr zum «täglichen…