Direkt zum Inhalt

Suchergebnis für zivilrechtliche Gutachten

9 Dokumente gefunden

Filterauswahl
2014

Nr. 48 Bundesgericht, II. zivilrechtliche Abteilung, Entscheid vom 11. April 2014 i. S. X. gegen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB Thun - 5A_236/2014

Art. 426 Abs. 1, Art. 431 und 450e Abs. 3 ZGB: Fürsorgerische Unterbringung, Gutachten der sachverständigen Person. Zum Inhalt des Gutachtens bei Anordnung der fürsorgerischen Unterbringung und deren…

Nr. 64 Bundesgericht, II. zivilrechtliche Abteilung, Entscheid vom 16. Juni 2014 i.S. X. gegen Y. - 5A_821/2013

Art. 298 Abs. 1 ZPO: Kinderanhörung. Wird ein Antrag auf Anhörung der Kinder gestellt und haben die Kinder das Schwellenalter erreicht, besteht – unter Vorbehalt der im Gesetz genannten wichtigen…

Nr. 62 Bundesgericht, II. zivilrechtliche Abteilung, Entscheid vom 14. Juli 2014 i.S. A. gegen Bezirksgericht Bremgarten, Familiengericht, R. - 5A_211/2014

Art. 446 Abs. 2, 449 ZGB: Voraussetzungen für die Anordnung einer psychiatrischen Begutachtung eines Elternteils. Die Anordnung einer psychiatrischen Begutachtung eines Elternteils ist nur…

Nr. 13 Bundesgericht, II. zivilrechtliche Abteilung, Entscheid vom 6. November 2013 i. S. X. gegen Y. - 5A_478/2013

Art. 181 ff. ZGB, Art. 183 ZPO: Güterrechtliche Auseinandersetzung, Notwendigkeit des Beizugs von Sachverständigen. Der Beizug von Sachverständigen erübrigt sich, wenn ein mitwirkendes…

Die Zukunft von Ehe, Partnerschaft und einfachen Lebensgemeinschaften

Das Familienrecht bedarf einer Gesamtrevision. Gefragt ist ein Familienrecht, das die Vielfalt von Lebensformen zu integrieren vermag. Es knüpft nicht an den Status, sondern an das Bekenntnis zur Gemeinschaft und an gelebten Beziehungen an, nicht an die Form, sondern an die Funktion und den Inhalt. Zentraler Zweck des Familienrechts ist die…

Nr. 57 Bundesgericht, II. zivilrechtliche Abteilung, Entscheid vom 18. August 2014 i.S. X. gegen Y. - 5A_412/2014

Art. 260a Abs. 2 ZGB: Anfechtung der Anerkennung, Klagerecht des Anerkennenden. Der Vater, der das Kind anerkannt hat, kann die Anerkennung beim Gericht unter anderem dann anfechten, wenn er das…

Familie und Geld

Auch ein künftiges Familienrecht kann sich an den Leitprinzipien der französischen Revolution messen: Liberté – Egalité – Fraternité. Für das Familienrecht bedeutet dies, dass jede Person als selbständiges Individuum frei seine Lebensweise bestimmen können muss. Liberté: Es muss die Wahlfreiheit zwischen familiären Bindungen und ungebundenem…
FamPra.ch Nummer 4/2014, 17. November 2014, S. 884
Melden sie sich für den FamPra.ch-Newsletter an und bleiben Sie informiert.