Art. 134 ZGB: Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge (inkl. gemeinsamer Obhut). Die Zuteilung der elterlichen Sorge ist neu zu regeln, wenn eine wesentliche Veränderung der Umstände dies zum…
FamPra.ch Nummer 4/2011, 28. November 2011, S. 1022
Art. 273, 274 ZGB: Keine Anordnung eines Besuchsrechts gegen den Willen eines zwölfjährigen Kindes. Wünsche des Kindes betreffend die Zuteilung der elterlichen Sorge und die Ausgestaltung des…
Art. 277 Abs. 2 ZGB: Voraussetzungen für Mündigenunterhalt. Der Anspruch auf Mündigenunterhalt setzt unter anderem voraus, dass die Jugendlichen die Ausbildung mit Fleiss bzw. gutem Willen angehen A…
Die Familienrechte in Europa scheinen sich heute an einem Scheidepunkt zu befinden: zur bisherigen Konstellation (ein Vater, eine Mutter, ein Kind) sind zahlreiche neue Ausprägungen und geänderte Formen von Vater- wie Mutterschaften hinzugekommen: Vater, Mutter, die an fortpflanzungsmedizinischen Massnahmen Beteiligten, Spender, ggf. Leihmutter,…
Das Bundesgericht anerkennt zwar, dass für die Zuteilung der alleinigen elterlichen Sorge auch andere Gründe als die Kriterien von Art. 311 ZGB infrage kommen, doch bleibt es in seiner Rechtsprechung dazu sehr restriktiv. Das Bundesgericht trägt dem Willen des Gesetzgebers Rechnung, am Grundsatz der geteilten elterlichen Sorge festzuhalten und…
Art. 134 ZGB: Voraussetzungen für die Neuregelung der gemeinsamen elterlichen Sorge. Die Neuregelung der elterlichen Sorge setzt einerseits eine wesentliche Veränderung der Umstände voraus und muss…
Das Kind hat eine besondere Rechtsstellung. Der vorliegende Artikel handelt in erster Linie von der Prozessfähigkeit des Kindes im Zivilprozess und von seiner Mitwirkungspflicht. Der Artikel behandelt anschliessend kurz die verschiedenen, dem Kinde aufgrund des Zivilgesetzbuches und der Zivilprozessordnung zustehenden Rechte, d.h. das Recht auf…
Ein Phänomen, das in der gesamten westlichen Welt beobachtet werden kann, ist die Entwicklung der gemeinsamen Elternschaft, die manchmal einer zweiten grossen Entwicklung gegenübersteht: dem Streben jedes Elternteils nach Mobilität. Der Umzug, ob aus persönlichen oder beruflichen Gründen, stellt die bis dahin von getrennten Eltern geführte…
Art. 133 Abs. 1 ZGB: Zuteilung der elterlichen Sorge bei gleicher Erziehungsfähigkeit beider Eltern. Bei der Zuteilung der elterlichen Sorge ist das Wohl des Kindes ausschlaggebend. Den Bedürfnissen…
FamPra.ch Nummer 3/2009, 1. September 2009, S. 790
Art. 133, 144 Abs. 2 ZGB: Zuteilung der elterlichen Sorge, Anhörung des Kindes. Eignen sich beide Eltern in vergleichbarer Weise zur Ausübung der elterlichen Sorge, kann dem Kriterium der Stabilität der…