Direkt zum Inhalt

Suchergebnis für unbeziffertes Rechtsbegehren

2 Dokumente gefunden

Filterauswahl
Nummer 1

Rechtsbegehren in familienrechtlichen Verfahren

Rechtsbegehren sind grundsätzlich so detailliert abzufassen, dass sie am Ende des Verfahrens zum Urteil erhoben werden können. Obwohl zu Beginn eines Scheidungsverfahrens in vielfacher Hinsicht Ungewissheiten bestehen, ist ein Rechtsbegehren so bestimmt wie möglich zu formulieren. Dieser Grundsatz ist aber durch die Offizialmaxime, die…

Rechtsbegehren im Güterrecht

Güterrechtliche Rechtsbegehren sind derart bestimmt zu formulieren, dass sie im Falle der Gutheissung der Klage zum Entscheiddispositiv erhoben werden können. Soweit sie auf eine Geldzahlung lauten, sind sie zu beziffern. Von diesen Grundsätzen kann lediglich dann teilweise abgewichen werden, wenn die Aufhebung einer mehrfachen…
Melden sie sich für den FamPra.ch-Newsletter an und bleiben Sie informiert.