Art. 125 ZGB: Nachehelicher Unterhalt in guten finanziellen Verhältnissen. Für die Bestimmung der Ehedauer ist die Dauer der tatsächlich gelebten Ehe massgebend und nicht das Datum der Ehescheidung…
Art. 125, 129 ZGB: Festsetzung des nachehelichen Unterhalts nach lebensprägender Ehe, hypothetisches Einkommen. Treten während dem Getrenntleben und vor der Festsetzung des nachehelichen Unterhalts…
Bei lebensprägenden Ehen bemisst sich der nacheheliche Unterhaltsbeitrag grundsätzlich am ehelichen Standard. Ausnahmsweise ist auf die Verhältnisse während der Trennung abzustellen, wenn die Ehegatten bis zur Scheidung bereits lange getrennt gelebt haben. Ab wann eine Trennungsdauer als lange zu qualifizieren ist, kann nicht klar definiert…
Art. 15, 61, 63 IPRG, Art. 122 ff., 124 ZGB: Vorsorgeausgleich in internationalen Verhältnissen. In internationalen Verhältnissen untersteht der Vorsorgeausgleich grundsätzlich dem auf die Scheidung…
Nach einer lebensprägenden Ehe ist der Gesundheitszustand des unterhaltsberechtigten Ehegatten bei der Festlegung der Dauer des Unterhaltsanspruchs auch dann mit zu berücksichtigen, wenn die…
Aus der ZeitschriftFamPra.ch 1/2010 | S. 184–190Es folgt Seite №185⬆Art. 137, 176 ZGB: Methode für die Festsetzung von Unterhaltsbeiträgen in guten finanziellen…
Art. 122 ZGB, Art. 15, 61, 63 Abs. 2 IPRG: Auf den Vorsorgeausgleich anwendbares Recht in internationalen Verhältnissen; Geltung der Ausnahmeklausel. Grundsätzlich unterliegen die Scheidungsfolgen und…
Art. 125 ZGB: Dauer des nachehelichen Unterhalts. Bei der Festlegung des nachehelichen Unterhalts ist die Dauer der Ehe mitzuberücksichtigen. Bei einer Ehe von kurzer Dauer ist das Vertrauen des…
Aus der ZeitschriftFamPra.ch 4/2009 | S. 1051–1059Es folgt Seite №1052⬆Art. 123, 125 ZGB: Keine Verweigerung der Teilung der Austrittsleistungen, nachehelicher Unterhalt…
FamPra.ch Nummer 4/2009, 1. Dezember 2009, S. 1051
Art. 122 ff., 124b ZGB: Zulässigkeit der Verweigerung der Teilung der Austrittsleistungen. Verletzt ein Ehegatte seine Pflicht, für den Unterhalt der Familie zu sorgen, in besonders gravierender Weise,…