Art. 30 Abs. 1 ZGB: Namensänderung bei Vorliegen von «achtenswerten Gründen». Seit Inkrafttreten des revidierten Art. 30 Abs. 1 ZGB am 1. Januar 2013 kann einer Person die Änderung des Namens…
Art. 6 PartG: Verweigerung der Eintragung einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft. Die Zivilstandsbeamtin oder der Zivilstandsbeamte können die Eintragung einer Partnerschaft ins Register…
Art. 176 ZGB, Art. 276 ZPO : Abänderung eines Eheschutzentscheids im Rahmen vorsorglicher Massnahmen. Findet der unterhaltspflichtige Ehegatte in der Schweiz keine Arbeitsstelle, obwohl er alle…
Art. 301a Abs. 2 ZGB: Wegzug mit Kleinkindern unter gemeinsamer elterlicher Sorge. Für den Entscheid, ob ein Elternteil mit den Kindern umziehen darf, bildet das im Zeitpunkt des Umzugsentscheids…
Wer als Partei einen familienrechtlichen Prozess führen will oder in einen solchen verwickelt wird, wird unweigerlich mit der Frage konfrontiert, wer für dessen Kosten aufkommen soll oder kann. Sind zur Finanzierung des Prozesses nicht genügend Eigenmittel vorhanden, muss geprüft werden, unter welchen Voraussetzungen eine andere am…
Das von der Bundesverfassung und von den Menschenrechten garantierte Recht auf Ehe und Familie gilt nicht unbeschränkt. Das verfassungsmässige Freiheitsrecht kann unter den in Art. 36 BV festgehaltenen Bedingungen des Bestehens einer gesetzlichen Grundlage, des Vorhandenseins eines öffentlichen Interesses, der Berücksichtigung der…
Der Begriff der Mehrelternschaft kann als die Situation definiert werden, in der der Elternstatus von mehr als zwei Personen beansprucht wird, was insbesondere dann der Fall sein kann, wenn die Geburt des Kindes auf eine private Samenspende zurückzuführen ist, und zwar im Rahmen eines Elternschaftsprojekts zwischen einem Frauenpaar und einem oder…
Der vorliegende Artikel zeigt einleitend auf, dass viele Grundsätze des neuen Erwachsenenschutzrechts die auf der Grundlage des Gesetzes von 1907 entwickelte Praxis weiterführen und konzentriert sich anschliessend auf die Ana-Aus der ZeitschriftFamPra.ch 4/2012 | S. 927–961Es folgt Seite №961⬆lyse der Bestimmungen…
Die pränatalen DNA-Profile zur Abklärung der Vaterschaft (nachfolgend: PAV) sind seit dem 1. April 2007 im GUMG geregelt, das demnächst durch das neue GUMG (nGUMG) ersetzt wird, das am 15. Juni 2018 durch die Bundesversammlung verabschiedet wurde und voraussichtlich 2021 in Kraft treten wird. Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die bestehende…