Bei komplexen Familiensystemen, bei denen vielfältige Faktoren wie psychische Beeinträchtigung, hohes Konfliktniveau der Eltern mit ein- oder gegenseitiger Pathologisierung, starke Belastungen oder erhöhter Förderbedarf der betroffenen Kinder eine Rolle spielen, gilt es, sich der Frage zu nähern, wie und welcher Elternteil den kindlichen…
Die dargelegten Erkenntnisse führen zum Schluss, dass eine Neuregelung der materiell-rechtlichen Grundlage für die fürsorgerische Unterbringung sowohl aus erzieherischen Gründen als auch aufgrund einer psychischen Störung im zivilrechtlichen Kindesschutz auf Bundesebene notwendig ist, um den Vorgaben der EMRK zu entsprechen. Die Vorschläge de…
Sämtliche jugendstrafrechtlichen Massnahmen enden laut Jugendstrafgesetzbuch mit dem 25. Altersjahr. Was aber tun, wenn befürchtet wird, der nunmehr junge Erwachsene würde erneut schwere Straftaten begehen? Inhaftieren unter dem Titel der fürsorgerischen Unterbringung lautete die Lösung der kantonalen Instanzen, die das Bundesgericht stützte. Der…
Art. 426 ZGB: Keine fürsorgerische Unterbringung allein wegen Fremdgefährdung. Art. 426 ZGB stellt keine genügende gesetzliche Grundlage für die Anordnung einer fürsorgerischen Unterbringung allein…
Der Aufsatz setzt beim Zwangsbegriff an, beleuchtet das bundesgerichtliche Verständnis von Zwangsbehandlungen und stellt die verschiedenen Friktionen der aktuellen Gesetzgebung rund um Zwangsmassnahmen im Rahmen einer FU, bei medizinischen Massnahmen und bei bewegungseinschränkenden Massnahmen dar. Damit wird auch Handlungsbedarf für eine…
Art. 426 Abs. 1, Art. 431 und 450e Abs. 3 ZGB: Fürsorgerische Unterbringung, Gutachten der sachverständigen Person. Zum Inhalt des Gutachtens bei Anordnung der fürsorgerischen Unterbringung und deren…
Art. 446 Abs. 2, 449 ZGB: Voraussetzungen für die Anordnung einer psychiatrischen Begutachtung eines Elternteils. Die Anordnung einer psychiatrischen Begutachtung eines Elternteils ist nur…
FamPra.ch Nummer 4/2014, 17. November 2014, S. 1104
Das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht verpflichtet die Behörde, den entscheidrelevanten Sachverhalt von Amtes wegen umfassend abzuklären. Mit welchen Beweismitteln dies geschieht, ist grundsätzlich von der Behörde nach pflichtgemässem Ermessen zu entscheiden. Allerdings erachten es die bundesgerichtliche Rechtsprechung und die herrschende Lehre…
Gutachterinnen und Gutachter im Bereich des Familienrechts in der Schweiz können bis anhin nicht auf vorgegebene Standards, Normen oder Richtlinien zurückgreifen. Die Sachverständigen agieren hier gemäss ihrer individuellen Ausbildung und ihren persönlichen Fähigkeiten. Dementsprechend sind die Expertisen von unterschiedlicher fachlicher Qualität…