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Die Stellung nahestehender Personen im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht

Das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht dient in erster Linie dem Schutz der Betroffenen bzw. dem Wohl des Kindes. Nahestehenden Personen kommt im Kindes- und Erwachsenenschutz eine dienende Funktion zu, um den Schutz der Betroffenen und der Kinder zu garantieren. Den nahestehenden Personen darüber hinaus eine verstärkte Rechtsposition einzuräumen…

Nr. 89 Bundesgericht, II. zivilrechtliche Abteilung, Entscheid vom 21. Juni 2012 i.S. X. gegen Gemeinde A. - 5A_122/2012

Art. 328 ZGB: Verwandtenunterstützung, Vorliegen von günstigen Verhältnissen. In günstigen Verhältnissen lebt, wem aufgrund seiner finanziellen Gesamtsituation (Einkommen und Vermögen) eine…

Nr. 75 Bundesgericht, II. zivilrechtliche Abteilung, Entscheid vom 3. Juli 2013 i. S. A.X., B.X. gegen Politische Gemeinde Y - 5A_689/2012

Art. 329 Abs. 3 ZGB, Art. 219 ff., 295 f. ZPO: Verfahrensart für den Verwandtenunterstützungsanspruch einer volljährigen Person. Für die Klage von volljährigen Unterstützungsberechtigten enthält

Nahestehende oder Fachpersonen als Beistände bzw. Unterstützer im Erwachsenenschutz?

Der revidierte Erwachsenenschutz fördert die Selbstbestimmung. Damit kalibriert sich das Verhältnis zu Nahestehenden und Angehörigen neu. Das führt zu einem gesellschaftlichen Diskurs, welcher u.a. die Volksinitiative Schwander aufnimmt. Damit wird auch eine wichtige Fragestellung, nämlich welche Indikatoren eher für eine Unterstützung oder…

Erbrechtsreform in Österreich: Berücksichtigung der Lebensgemeinschaft und Einführung des Pflegevermächtnisses

Aus Anlass der Erbrechtsreform in Österreich im Jahr 2015 werden für familiäre Nahbeziehungen besonders bedeutsame Neuerungen vorgestellt. Der Schwerpunkt des Beitrags liegt dabei auf der erbrechtlichen Stellung der Lebensgefährten/-innen und der Berücksichtigung der Lebensgemeinschaft im Erbrecht sowie auf dem neu eingeführten Pflegevermächtnis…
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