Art. 176 und Art. 285 Abs. 2, Art. 276 Abs. 2 ZGB: Keine strikte Anwendung der 10/16-Regel, Anwendung der «Lebenshaltungskosten-Methode» bei der Berechnung des Betreuungsunterhalts. Trotz jüngerer und…
FamPra.ch Nummer 4/2018, 16. November 2018, S. 1111
Art. 176 Abs. 1 Ziff. 1, 276, 285 ZGB: Handhabung der Wohnkosten der Kinder bei alternierender Obhut mit Unterhaltszahlungen. Schuldet ein Elternteil dem anderen bei einer alternierenden Obhut…
Art. 176, 301a Abs. 2 lit. b und Abs. 5 ZGB: Grundsätze beim Umzug eines Elternteils. Die gemeinsame elterliche Sorge darf die Eltern nicht de facto ihrer Niederlassungsfreiheit berauben, indem sie von…
FamPra.ch Nummer 4/2018, 16. November 2018, S. 1057
Der Beitrag präsentiert ausgewählte Ergebnisse einer interdisziplinären Studie an der Schnittstelle von Recht und Soziologie zur alternierenden Obhut. Die Fragen, welche die Studie beantworten möchte, sind: 1. Unter welchen Umständen sollte eine alternierende Obhut als beste Lösung für das Kind in Betracht gezogen werden? 2. Welche psychosozialen…
Art. 276, 285 ff. ZGB, Art. 9 ATSG: Anrechnung der Hilflosenentschädigung für ein unterhaltsberechtigtes Kind an den Betreuungsunterhalt. Soweit die Eltern die Hilfe oder Überwachung des gesundheitlich…
Art. 176, 298 ZGB: Alternierende Obhut, Aufteilung der Betreuungsanteile. Sind die Voraussetzungen für eine alternierende Obhut grundsätzlich gegeben, haben beide Eltern gleichermassen Anspruch darauf,…
Ein Phänomen, das in der gesamten westlichen Welt beobachtet werden kann, ist die Entwicklung der gemeinsamen Elternschaft, die manchmal einer zweiten grossen Entwicklung gegenübersteht: dem Streben jedes Elternteils nach Mobilität. Der Umzug, ob aus persönlichen oder beruflichen Gründen, stellt die bis dahin von getrennten Eltern geführte…
Art. 276, 285 ZGB, Art. 9 ATSG: Anrechnung der Hilflosententschädigung an den Betreuungsunterhalt. Unter der Geltung des revidierten Kindesunterhaltsrechts erscheint es angezeigt, die dem Kind…
Es ergibt sich, dass der revidierte Art. 20 BVV 2 in seinem Wortlaut nicht mit der Revision des Kinderunterhaltsrechts, namentlich mit der Konzeption des eingeführten Betreuungsunterhalts als eigener Anspruch des Kindes, koordiniert erscheint. Der Verordnungsgeber hat mit der Revision von Art. 20 BVV 2 nur die bisherige Rechtsprechung kodifiziert…