Die Unterhaltsbeiträge haben Geldforderungen zum Gegenstand, deren Zwangsvollstreckung gemäss dem Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG; SR 281.1) erfolgt. Diese hauptsächlich auf Bestimmungen des Familien- und Kindesrechts beruhenden Ansprüche sind angesichts der Eigenschaft der berechtigten Person, die oft auf diese…
Eine der wichtigsten Wirkungen des Kindesverhältnisses ist die Unterhaltspflicht. Das erscheint auf den ersten Blick natürlich. Dennoch wird sie oft nicht oder nur nachlässig erfüllt, sei es, dass der Schuldner seine Verantwortung der Familie gegenüber unterschätzt, sei es, dass er seine wirtschaftlich stärkere Position als Druckmittel gegen den…
Art. 137 ZGB: Unterhaltsbemessung, Eigenversorgungskapazität und Zumutbarkeit des Vermögensverzehrs im Rahmen vorsorglicher Massnahmen. Die Möglichkeit einer Unterhaltssteigerung auf Seiten des…
Art. 404 ZGB: Zuständigkeit für die Festlegung der Entschädigung der Beistandsperson. Nach Art. 404 ZGB setzt die Erwachsenenschutzbehörde die Entschädigung der Beistandsperson und den Spesenersatz…
Art. 285 Abs. 1 ZGB: Höhe der Grundbeträge der Kinder. Die Richtlinien des revidierten Kreisschreibens über die Berechnung des betreibungsrechtlichen Grundbedarfs (Notbedarf) nach Art. 93 SCHKG…
Art. 50 AuG: Voraussetzungen für die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung nach Auflösung der Ehe aufgrund von häuslicher Gewalt. Ein ausländischer Ehegatte hat nach der Auflösung der Ehe…
Art. 176 ZGB: Keine Berücksichtigung von Steuern in der Existenzminimumsberechnung in Mankofällen. Einige Kantone (SO, SG) sehen in kantonalen Richtlinien zur Berechnung des betreibungsrechtlichen…
FamPra.ch Nummer 4/2014, 17. November 2014, S. 1030
Art. 28b, 273 f. ZGB: Anordnung eines begleiteten Besuchsrechts; häusliche Gewalt. Wie bei der Aufhebung des Besuchsrechts wird für die Anordnung begleiteter Besuche verlangt, dass konkrete Anzeichen…
Im vorliegenden Beitrag werden typische Konstellationen aufgezeigt, bei denen eine Beschränkung oder ein Entzug der Handlungsfähigkeit zu diskutieren ist. Im Rahmen der Kombinationsmöglichkeit der Rechtsmacht nach Art. 397 ZGB ist die Mitwirkungsbeistandschaft die mildere Massnahme als die Vertretungsbeistandschaft mit Beschränkung der…
Aus der ZeitschriftFamPra.ch 1/2014 | S. 224–230Es folgt Seite №225⬆Art. 133 Abs. 1, 285 f., 277 ZGB: Keine Anrechnung der Hilflosenentschädigung der IV an den…