Der industrielle Mehrwert ist das Ergebnis einer Zuwendungshandlung des Nicht-Rechtsträger-Ehegatten. Dem zuwendenden Ehegatten steht dafür als Ausgleich gestützt auf Art. 206 Abs. 1 ZGB eine Ersatzforderung zugunsten seiner Errungenschaft oder seines Eigenguts zu, die nennwertgeschützt ist. Je nach Konstellation kann die Zuwendungshandlung auch…
Betreffend die Massenzuordnung des Konzerns im alleinigen Eigentum eines Ehegatten sind verschiedene Ansätze denkbar. U. E. ist der Konzern als eine rechtlich finanzielle Einheit zu behandeln. Jede Gründung einer neuen Muttergesellschaft führt zu einem neuen Konzern bzw. einem neuen Vermögensgegenstand. Demnach erscheint es als zutreffend, für…
Art. 206 ZGB, Art. 530 ff. OR: Auflösung der Ehegattengesellschaft, Berücksichtigung von Investitionen bei der Verteilung eines konjunkturellen Mehrwerts. Wird ein konjunktureller Mehrwert…
Dieser Beitrag betrifft Ehepaare, bei denen einer der Ehegatten Eigentümer eines Unternehmens ist. Es wird untersucht, inwieweit das Eherecht – die Wirkungen der Ehe im Allgemeinen und das Ehegüterrecht – die Entscheidungsfreiheit des unternehmerisch tätigen Ehegatten in Bezug auf sein Unternehmen beeinflusst. Obwohl das Eherecht zwingende…