Art. 206 ZGB: Zuteilung des Mehrwertes bei der Auflösung von Miteigentum an der ehelichen Liegenschaft. Finanziert ein Ehegatte den Miteigentumsanteil des anderen Ehegatten an der ehelichen…
Art. 200 Abs. 3, 206 Abs. 1 ZGB: Berechnung des Mehrwertanteils eines Ehegatten. Bestehen hinsichtlich der Zugehörigkeit eines Vermögenswertes Zweifel, wird vermutet, dass es sich um Errungenschaft…
Art. 206 Abs. 1, 209 Abs. 3 ZGB: Aufteilung des auf den WEF-Vorbezug entfallenden Mehrwerts bei einer Liegenschaft im Miteigentum. Vor dem Eintritt eines Vorsorgefalles handelt es sich bei einem WEF…
Art. 196 ff., 285 ZGB: Festlegung des Kindesunterhalts, Durchgriff, Güterrechtliche Auseinandersetzung betreffend eine Liegenschaft, Bewertung des Unternehmens. Besteht zwischen dem Unternehmen und dem…
FamPra.ch Nummer 4/2012, 7. November 2012, S. 1128
Art. 206 ZGB, Art. 530 ff. OR: Auflösung der Ehegattengesellschaft, Berücksichtigung von Investitionen bei der Verteilung eines konjunkturellen Mehrwerts. Wird ein konjunktureller Mehrwert…
Art. 209 Abs. 3 ZGB: Güterrechtliche Auseinandersetzung bei einer Eigengutsliegenschaft. Haben mehrere Vermögensmassen eines Ehegatten zum Erwerb, zur Verbesserung oder zur Erhaltung eines…
Art. 205 ff., 650 f., 937 Abs. 1 ZGB: Güterrechtliche Auseinandersetzung betreffend eine Liegenschaft im Miteigentum. Sind die Ehegatten als Miteigentümer im Grundbuch eingetragen, partizipieren…
Die konkrete Eigentumsausgestaltung (Alleineigentum, Miteigentum, Gesamteigentum) der Ehegatten an Immobilien bestimmt die Verfügungsberechtigung und weitgehend die Verlustbeteiligung. Demgegenüber richtet sich die Beteiligung am Mehrwert in Übereinstimmung mit dem Prinzip der Unabänderlichkeit der Gütermassen nach den investierten Mitteln…
Dieser Beitrag betrifft Ehepaare, bei denen einer der Ehegatten Eigentümer eines Unternehmens ist. Es wird untersucht, inwieweit das Eherecht – die Wirkungen der Ehe im Allgemeinen und das Ehegüterrecht – die Entscheidungsfreiheit des unternehmerisch tätigen Ehegatten in Bezug auf sein Unternehmen beeinflusst. Obwohl das Eherecht zwingende…
Betreffend die Massenzuordnung des Konzerns im alleinigen Eigentum eines Ehegatten sind verschiedene Ansätze denkbar. U. E. ist der Konzern als eine rechtlich finanzielle Einheit zu behandeln. Jede Gründung einer neuen Muttergesellschaft führt zu einem neuen Konzern bzw. einem neuen Vermögensgegenstand. Demnach erscheint es als zutreffend, für…