Das Kind hat einen materiell eigenständigen Anspruch auf persönlichen Verkehr zu Dritten, der mit einem ausdrücklich normierten Antragsrecht des Kindes explizit zu normieren ist. Unabhängig vom jeweiligen rechtlichen Status, ist dem Kind der Erhalt seiner affektiven Beziehungen durch persönlichen Verkehr dann zu ermöglichen, wenn das Familienwohl…
Art. 273 f. ZGB: Anordnung von Erinnerungskontakten. Erinnerungskontakte können auch bei älteren Kindern gegen deren Willen angeordnet werden. Erinnerungskontakte sind kein Zwang zur Beziehung,…
Trennungen und Scheidungen gehen mit der Reorganisation des Familienlebens einher, womit unter anderem der persönliche Verkehr zu regeln ist. Der urteilenden Behörde kommt bei der Regelung des Kontaktrechts, welche sich am konkreten Einzelfall zu orientieren hat, ein grosser Ermessensspielraum zu. Es ist bereits bei der Festsetzung des…
Art. 145, 273 ZGB: Persönlicher Verkehr, Anordnung eines psychiatrischen Gutachtens. Sind Fragen rund um den persönlichen Verkehr zwischen einem Elternteil und dessen Kind zu beantworten, liegt es im…
Das Familienrecht geht modellhaft davon aus, dass Kinder mit ihren leiblichen Eltern zusammenleben. Wenn Eltern sich trennen oder sich scheiden lassen, haben Kinder Anspruch auf persönlichen Verkehr mit dem Elternteil, dem die Obhut respektive das Sorgerecht nicht zusteht. Lange nicht alle Kinder leben in familiären Verhältnissen, wie sie dem…
Art. 273 ZGB: Anordnung eines minimalen Besuchsrechts gegen den Willen von älteren Kindern. Der Kindeswille von 13–15 jährigen Kindern ist sehr ernst zu nehmen. Bei ablehnender Haltung der Kinder ist…
Art. 279 ZPO, Art. 13, 27 Abs. 2 PartG: Genehmigung einer Vereinbarung der Parteien, Regelung des persönlichen Verkehrs in einer eingetragenen Partnerschaft, Berechnung des partnerschaftlichen…
Art. 273 f. ZGB: Besuchsrecht, Kompensation von ausgefallenen Besuchstagen. Bei einem ausgedehnten Besuchsrecht des nicht sorgeberechtigten Elternteils lässt es sich teilweise nicht verhindern, dass…
FamPra.ch Nummer 4/2010, 22. November 2010, S. 933
Art. 277 Abs. 2 ZGB: Persönliche Zumutbarkeit der Leistung von Mündigenunterhalt. Die Zahlung von Mündigenunterhalt ist nur dann in persönlicher Hinsicht unzumutbar, wenn das Kind die…