Direkt zum Inhalt

Suchergebnis für nahestehende Person

33 Dokumente gefunden

Selbstbestimmung im Erwachsenenschutzverfahren

Der vorliegende Beitrag behandelt die Frage, inwieweit die von einem Erwachsenenschutzverfahren betroffenen Personen durch externe (d.h. von den Behörden unabhängige) Dritte unterstützt werden sollten, am Verfahren zu partizipieren. Weiter geht der Beitrag auf die Frage ein, inwieweit das Erwachsenenschutzrecht eine Unterstützung durch externe…

Die Stellung nahestehender Personen im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht

Das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht dient in erster Linie dem Schutz der Betroffenen bzw. dem Wohl des Kindes. Nahestehenden Personen kommt im Kindes- und Erwachsenenschutz eine dienende Funktion zu, um den Schutz der Betroffenen und der Kinder zu garantieren. Den nahestehenden Personen darüber hinaus eine verstärkte Rechtsposition einzuräumen…

Nr. 49 Bundesgericht, II. zivilrechtliche Abteilung, Entscheid vom 28. März 2014 i. S. Gemeinde X. gegen A. und B. Y. - 5A_979/2013

Art. 450 Abs. 2 ZGB: Beschwerdelegitimation der Gemeinde im Kindesschutzverfahren. Bei der Anordnung eines Obhutsentzugs mit Fremdplatzierung verlangt das Kindesschutzrecht von der Behörde nicht,…

Nahestehende oder Fachpersonen als Beistände bzw. Unterstützer im Erwachsenenschutz?

Der revidierte Erwachsenenschutz fördert die Selbstbestimmung. Damit kalibriert sich das Verhältnis zu Nahestehenden und Angehörigen neu. Das führt zu einem gesellschaftlichen Diskurs, welcher u.a. die Volksinitiative Schwander aufnimmt. Damit wird auch eine wichtige Fragestellung, nämlich welche Indikatoren eher für eine Unterstützung oder…

Nr. 69 Bundesgericht, II. Zivilabteilung, Entscheid vom 16. Mai 2007 i. S. X. gegen Verwaltungsgericht des Kantons Aargau - 5A_173/2007

Art. 397d, 397f ZGB, Art. 13 OR: Keine Antrags- und Begründungspflicht für Eingaben im Rahmen der fürsorgerischen Freiheitsentziehung. Die bundesrechtlich vorgesehenen Formerfordernisse in Verfahren…
Melden sie sich für den FamPra.ch-Newsletter an und bleiben Sie informiert.