Art. 383 ff. ZGB setzen für die Anordnung von bewegungsfreiheitsbeschränkenden Massnahmen für urteilsunfähige Personen in Pflegeeinrichtungen starke Grenzen und fordern detaillierte Dokumentation und Information. Dennoch werden in vielen Schweizer Pflegeeinrichtungen diese und die in Art. 377 ZGB geregelte medikamentösen freiheitsbeschränkenden…
Art. 122 ff. ZGB, Art. 7d Abs. 2 SchlT ZGB: Stichtag für die Teilung der Austrittsleistungen in Verfahren, die bei Inkrafttreten des neuen Rechts bereits hängig waren. In Scheidungsverfahren,…
Ein begleitetes Besuchsrecht ist stets eine provisorische Lösung und kann grundsätzlich nicht für eine unbefristete Dauer angeordnet werden. Trotzdem kann es Fälle geben, in denen feststeht, dass…
Art. 314a ZGB, Art. 298 Abs. 1 ZPO: Anhörung des Kindes. Das Recht des Kindes auf Anhörung steht nicht unter dem Vorbehalt, dass sich das Kind nicht in einem Loyalitätskonflikt befindet. Sind die…
Art. 393, 394, 398 ZGB: Errichtung einer Begleit- bzw. Vertretungsbeistandschaft. Eine Begleitbeistandschaft kann nur mit Zustimmung der hilfsbedürftigen Person errichtet werden und bezweckt, diese bei…
Ein Überblick über die Rechtslage in Europa zeigt, dass bereits die meisten Staaten Rechte für gleichgeschlechtliche Paare vorsehen, die sich mehr und mehr in Richtung einer vollständigen Gleichstellung zur Ehe entwickeln. Grundsätzlich sieht der EGMR aber nach wie vor keine Diskriminierung darin, gleichgeschlechtlichen Paaren nicht den Weg zu…
Im Familienrecht geht es immer wieder um bestimmte Verhaltensweisen. Im Vergleich zu Geldforderungen ist die Durchsetzung solcher Ansprüche sehr viel schwieriger. Zum Teil kann die Durchsetzung durch indirekten Zwang erreicht werden, weil bei der Festsetzung der Geldforderung ein bestimmtes Verhalten vorausgesetzt wird. Das ist aber nicht immer…
Art. 47, 51 Abs. 1 ZPO: Ausstand. Nicht jede Verbindung zwischen einer Gerichtsperson und einer Partei erweckt den Anschein der Befangenheit. Ein blosse Bekanntschaft oder ein Duzverhältnis mit einer…
Das reformierte schweizerische Erwachsenenschutzrecht stellt keine eigentliche Umsetzung der Behindertenrechtskonvention dar, sondern ist aus dem nationalen Diskurs heraus gewachsen. Auch heute noch erscheint die Schweizer Bundesverfassung massgebend für jede (Neu-)Begründung des geltenden Rechts. Die Behindertenrechtskonvention fügt so der…