Der vorliegende Beitrag befasst sich mit einer Problematik, die bereits seit Längerem besteht, sich jedoch durch die neue Rechtsprechung zum Begriff der Lebensprägung akzentuiert hat: Bei sehr guten finanziellen Verhältnissen ist der Unterhaltsanspruch bei nicht lebensprägenden Ehen während der Trennung wesentlich höher als der nacheheliche…
Bei lebensprägenden Ehen bemisst sich der nacheheliche Unterhaltsbeitrag grundsätzlich am ehelichen Standard. Ausnahmsweise ist auf die Verhältnisse während der Trennung abzustellen, wenn die Ehegatten bis zur Scheidung bereits lange getrennt gelebt haben. Ab wann eine Trennungsdauer als lange zu qualifizieren ist, kann nicht klar definiert…
Art. 125 ZGB: Berechnungsmethode für die Bestimmung des nachehelichen Unterhalts. Grundsätzlich ist der gebührende Unterhalt im Sinne von Art. 125 ZGB konkret, das heisst anhand der tatsächlich…
FamPra.ch Nummer 4/2019, 7. November 2019, S. 1205
Eine Methode der familienrechtlichen Unterhaltsbemessung hat sich an den unterhaltsrechtlichen Vorgaben und Prinzipien auszurichten. Sie muss zu einer bedarfs- und leistungsgerechten Verteilung der verfügbaren Mittel führen und die Rangfolge der Unterhaltsansprüche wahren. Zu berücksichtigen gilt es auch den Grundsatz des Schutzes des…
Im Zeitraum November 2020 bis Februar 2021 hat das Bundesgericht wichtige Bereiche des (nach-)ehelichen Unterhaltsrechts weiterentwickelt. BGer, 3.11.2020, 5A_907/2018 definiert den Begriff der Lebensprägung einer Ehe mit grundsätzlich sechs kumulativen Voraussetzungen neu und setzt damit die Messlatte des Anspruchs auf die Beibehaltung des ehelich…
Art. 125, 197 ff. ZGB: Massenzuordnung eines vom anderen Ehegatten entgeltlich erworbenen Gesamthandanteils, Unterscheidung von gebührendem Unterhalt und angemessenem Beitrag. Erwirbt ein Ehegatte vom…
Art. 276, Art. 323 ZGB: Anzehrung des Kindesvermögens zur Finanzierung von Kindesschutzmassnahmen. Sind die sorgeberechtigten Eltern nicht leistungsfähig, kann freies Kindesvermögen nach Art. 323 ZGB …
Der vorliegende Beitrag hat den nachehelichen Vorsorgeunterhalt zum Gegenstand, der zwar in der Literatur zum nachehelichen Unterhalt ausführlich dargestellt wird, jedoch in der Praxis von Richterinnen und Richtern sowie von Anwältinnen und Anwälten regelmässig nur unzureichend beachtet wird. Untersucht wird zunächst der Begriff «angemessene…
Art. 132 Abs. 1, 291 ZGB: Verhältnismässigkeit der Schuldneranweisung. Zahlt der Unterhaltsschuldner die gerichtlich festgelegten Unterhaltsbeiträge zwar vollständig, jedoch über Monate hinweg ohne…
Art. 276 ff. ZGB: Kindesunterhalt nach neuem Recht. In Anwendung einer pauschalisierten Betrachtungsweise wird für durchschnittliche Verhältnisse grundsätzlich von einem Betrag von Fr. 2800.– pro…
FamPra.ch Nummer 4/2017, 1. November 2017, S. 1161