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Suchergebnis für fürsorgerische Freiheitsentziehung (FFE)

8 Dokumente gefunden

Von der administrativen Versorgung zur fürsorgerischen Unterbringung. Alles in Ordnung im neuen Recht?

Die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen beschäftigt die politische Schweiz. Zurzeit wird ein Bundesgesetz ausgearbeitet, das zusätzlich zur Anerkennung des zugefügten Unrechts auch einen finanziellen Solidaritätsbeitrag für die Opfer vorsieht. Administrative Versorgungen waren in der Schweiz bis 1981 zulässig. Erst anlässlich der…

Nr. 69 Bundesgericht, II. Zivilabteilung, Entscheid vom 16. Mai 2007 i. S. X. gegen Verwaltungsgericht des Kantons Aargau - 5A_173/2007

Art. 397d, 397f ZGB, Art. 13 OR: Keine Antrags- und Begründungspflicht für Eingaben im Rahmen der fürsorgerischen Freiheitsentziehung. Die bundesrechtlich vorgesehenen Formerfordernisse in Verfahren…

Nr. 48 Bundesgericht, II. zivilrechtliche Abteilung Entscheid vom 1. Mai 2017 i.S. B. gegen A.A., C., D., E.A.sel. - 5A_327/2016

Art. 104 ff. ZPO, Art. 449, 450 f. ZGB: Kostenverlegung im kantonalen Beschwerdeverfahren im Bereich des Erwachsenenschutzes. Da bei einer Rückweisung der Sache an die Vorinstanz offen sein kann, welche…

Der Entwurf für die Totalrevision des Vormundschaftsrechts

Der Entwurf für ein neues Erwachsenenschutzrecht fördert die Selbstbestimmung durch die neuen Rechtsinstitute der eigenen Vorsorge und der Patientenverfügung. Das Subsidiaritätsprinzip wird zudem durch die Ausdehnung des Vertretungsrechts durch Ehepartner und eingetragene Partner verstärkt. Massnahmen von Gesetzes wegen für urteilsunfähige…

Die Aufhebung des elterlichen Aufenthaltsbestimmungsrechts

Der Entzug der Obhut stellt einen schweren Eingriff in das Grundrecht auf Achtung des Familienlebens dar. Dieser Eingriff bedarf einer gesetzlichen Grundlage, eines überwiegenden öffentlichen Interesses, der Verhältnismässigkeit und der Wahrung des Kerngehalts. Art. 310 ZGB ist an sich zu wenig bestimmt, um den Anforderungen an eine…

Die Stellung nahestehender Personen im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht

Das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht dient in erster Linie dem Schutz der Betroffenen bzw. dem Wohl des Kindes. Nahestehenden Personen kommt im Kindes- und Erwachsenenschutz eine dienende Funktion zu, um den Schutz der Betroffenen und der Kinder zu garantieren. Den nahestehenden Personen darüber hinaus eine verstärkte Rechtsposition einzuräumen…
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