Bei lebensprägenden Ehen bemisst sich der nacheheliche Unterhaltsbeitrag grundsätzlich am ehelichen Standard. Ausnahmsweise ist auf die Verhältnisse während der Trennung abzustellen, wenn die Ehegatten bis zur Scheidung bereits lange getrennt gelebt haben. Ab wann eine Trennungsdauer als lange zu qualifizieren ist, kann nicht klar definiert…
Art. 163, 176 ZGB: Leben die Ehegatten zur Zeit des Entscheides seit mehr als zwei Jahren getrennt, ist für die künftige Zeit die Pflicht der Ehefrau zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit unter…
FamPra.ch Nummer 4/2021, 4. November 2021, S. 1038
Das Bundesgericht hat für alle Unterhaltsarten die zweistufig-konkrete Unterhaltsberechnung für verbindlich erklärt, soweit nicht ausnahmsweise eine Situation vorliegt, in der diese schlicht keinen Sinn ergibt. Bei der Ermittlung des geschuldeten Unterhalts wird für jede Unterhaltsphase der Bedarf der Familienmitglieder vom verfügbaren Einkommen…
Art. 125: Methode zur Berechnung des nachehelichen Unterhalts. Der nacheheliche Unterhalt ist verbindlich mit der zweistufigen Methode zu berechnen, soweit nicht ausnahmsweise eine Situation vorliegt…
Art. 125, 163, 276 ZGB: Aufteilung des Unterhalts in Kindes- und Ehegatten- bzw. nachehelichen Unterhalt, Beginn der Übergangsfrist zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, Verwendung der frei werdenden…
Im Zeitraum November 2020 bis Februar 2021 hat das Bundesgericht wichtige Bereiche des (nach-)ehelichen Unterhaltsrechts weiterentwickelt. BGer, 3.11.2020, 5A_907/2018 definiert den Begriff der Lebensprägung einer Ehe mit grundsätzlich sechs kumulativen Voraussetzungen neu und setzt damit die Messlatte des Anspruchs auf die Beibehaltung des ehelich…
Noch immer werden die Leitentscheide des Bundesgerichts zum nachehelichen Unterhalt in der Lehre und der Praxis kontrovers diskutiert. Wenig Beachtung findet dabei die Frage, inwiefern sich nacheheliche Unterhaltsbeiträge auch bei nicht lebensprägenden Ehen begründen lassen. Dass in diesem Fall nicht der eheliche Standard auszugleichen ist, ist…
Art. 276 ff., 285 ZGB: Berechnung des Kindesunterhalts. Der Kindesunterhalt ist grundsätzlich durchwegs nach der zweistufigen Methode zu berechnen. Besonderen Verhältnissen ist im Rahmen der…
Art. 176, 125 ZGB: Unterhaltsbemessung in sehr guten finanziellen Verhältnissen. Komfortable bis sehr gute finanzielle Verhältnisse sind nicht schon beim Vorliegen eines Familieneinkommens in bestimmter…
Die Lebensprägung der Ehe ist entscheidend für die Festlegung des gebührenden nachehelichen Unterhalts. In BGE 148 III 161 wird in Relativierung der früheren Rechtsprechung die Lebensprägung einer Kurzehe trotz einem gemeinsamen Kind verneint. Die durch die Betreuung entstehenden Nachteile seien heutzutage durch den Betreuungsunterhalt…