Nach Einführung des neuen Scheidungsrechts sind das nacheheliche Ehegattenunterhaltsrecht und der clean break-Grundsatz in der Theorie häufig kommentiert worden, die Entwicklung der erstinstanzlichen Praxis jedoch blieb weitgehend unerforscht. Die vorliegende Rechtstatsachenforschung stellt die Ergebnisse der praktischen Anwendung des Art. 125 ZGB
Art. 125 ZGB: Nacheheliche Solidarität. Gründet der nacheheliche Unterhalt ausschliesslich auf Solidarität, so kann der Bedarf in sinngemässer Anwendung der Rechtsprechung zur früheren…
Art. 125 ZGB: Dauer des nachehelichen Unterhalts. Erreicht der unterhaltsansprechende Ehegatte das Rentenalter zuerst, hat er über diesen Zeitpunkt hinaus grundsätzlich Anspruch darauf, den während…
Der vorliegende Beitrag gibt die Ergebnisse der vom Centrum für Familienwissenschaften am 19. November 2009 veranstalteten Podiumsdiskussion zum Thema «Unterhaltsrecht – quo vadis?» wieder, die von namhaften Vertreterinnen und Vertretern der Praxis und der Wissenschaft des In- und Auslandes geführt wurde. Schwerpunkte waren dabei neben der…
Art. 123 ZGB: Keine Verweigerung der Teilung der Austrittsleistungen. Der Anspruch auf Teilung der während der Ehedauer angesparten Freizügigkeitsleitungen besteht grundsätzlich voraussetzungslos…
Art. 125 ZGB: Keine lebensprägende Ehe nach kurzer Ehedauer trotz gemeinsamem Kind, Zumutbarkeit der Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit. Nach kurzer Ehe, aus der ein gemeinsames Kind hervorging…
FamPra.ch Nummer 4/2010, 22. November 2010, S. 914
Der vorliegende Beitrag vermittelt einen Überblick über die jüngsten Entwicklungen im deutschen Familienrecht. Thematisiert werden die Neuerungen im Bereich des Unterhaltsrechts, der eingetragenen Lebenspartnerschaft sowie der nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Weiter wird aufgezeigt, welche Regelungen betreffend elterliche Sorge für Väter…
Art. 125 ZGB: Keine Durchsetzbarkeit einer im Ehevertrag enthaltenen, nicht direkt anwendbaren Unterhaltsklausel, kein nachehelicher Unterhaltsanspruch nach fünfwöchiger Ehedauer. Eine im…