Eine fürsorgerische Unterbringung alleine aufgrund von Fremdgefährdung ist in Art. 426 ZGB nicht vorgesehen. Der Freiheitsentzug entbehrt deshalb einer innerstaatlichen gesetzlichen Grundlage und…
Die dargelegten Erkenntnisse führen zum Schluss, dass eine Neuregelung der materiell-rechtlichen Grundlage für die fürsorgerische Unterbringung sowohl aus erzieherischen Gründen als auch aufgrund einer psychischen Störung im zivilrechtlichen Kindesschutz auf Bundesebene notwendig ist, um den Vorgaben der EMRK zu entsprechen. Die Vorschläge de…
Art. 398 Abs. 1, 426 ff. ZGB: Haftung vormundschaftlicher Organe. Damit ein Beistand seine Aufgabe als Vermögensverwalter erfüllen kann, muss er wissen, woraus das zu verwaltende Vermögen besteht. Art…
Art. 426 ZGB: Keine fürsorgerische Unterbringung allein wegen Fremdgefährdung. Art. 426 ZGB stellt keine genügende gesetzliche Grundlage für die Anordnung einer fürsorgerischen Unterbringung allein…
Beim Vorliegen psychischer Störungen muss über die fürsorgerische Unterbringung gestützt auf ein Gutachten einer sachverständigen Person entschieden werden. Das Gutachten muss sich dazu äussern,…
Art. 426, 439, 450 ff. ZGB: Sachverständigengutachten. Auch im Beschwerdeverfahren gegen eine ärztliche fürsorgerische Unterbringung ist ein Sachverständigengutachten zwingend erforderlich.
Art. 426 Abs. 1, Art. 431 und 450e Abs. 3 ZGB: Fürsorgerische Unterbringung, Gutachten der sachverständigen Person. Zum Inhalt des Gutachtens bei Anordnung der fürsorgerischen Unterbringung und deren…
Aus der ZeitschriftFamPra.ch 2/2010 | S. 439–443Es folgt Seite №440⬆Art. 2 Abs. 2, 124 ZGB: Auswirkungen des Rechtsmissbrauchsverbots im Zusammenhang mit der Zusprechung…
Sind in einem zivilrechtlichen Kindesschutzfall die Voraussetzungen erfüllt, dass ein (jugendlicher) Minderjähriger in einer geschlossenen oder psychiatrischen Einrichtung untergebracht werden muss, hat ein entsprechender Entscheid der Kindesschutzbehörde die Bestimmungen zur fürsorgerischen Unterbringung Erwachsener sinngemäss anzuwenden (Ar…