Art. 291 ZGB, Art. 1 MSA, Art. 1, 16 Nr. 5 aLugÜ: Internationale Zuständigkeit zur Schuldneranweisung. Nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung stellt die Schuldneranweisung eine privilegierte…
Art. 137 Abs. 2, 177 ZGB: Schuldneranweisung. Die Schuldneranweisung gemäss Art. 177 ZGB ist eine Eheschutzmassnahme, die eine bestehende Ehe voraussetzt und nach Rechtskraft des Scheidungspunktes nicht…
Art. 163, 176, 276, 285 ZGB: Keine Mankoteilung bei knappen finanziellen Verhältnissen.Zwar würde das
System der Mankoteilung der ratio legis von Art. 163 bzw. Art. 276 i.V.m. Art. 285 ZGB besser…
In BGE 143 III 177 hat das BGer entschieden, dass der Pflichtige, der seine bevorschusste Unterhaltsverpflichtung herabsetzen oder aufheben lassen will, das Kind und das bevorschussende Gemeinwesen zugleich ins Recht zu fassen hat. Begründet wurde dies damit, dass in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle eine Herabsetzung der Unterhaltsbeiträge –…
Art. 291 ZGB, Art. 23, 26 ZPO: Örtliche Zuständigkeit für eine selbständige Schuldneranweisung. Im Binnenverhältnis bestimmt sich der Gerichtsstand für selbständige Schuldneranweisungen nach Art. 23…
Art. 273 ff. ZGB, Art. 342 ZPO: Vollstreckung eines bedingten Besuchsrechts. Gerade im Streit um die Vollstreckung des persönlichen Verkehrs zwischen Eltern und Kindern kann sich der…
Art. 147 ZPO, Art. 159 Abs. 3, 163 ZGB: Prozesskostenvorschuss. Die Erfüllung der Pflicht zur Leistung eines Prozesskostenvorschusses an den anderen Ehegatten ist ein Rechtsgeschäft des Privatrechts,…
Durch die Ratifizierung des Haager Trust-Übereinkommens vor über drei Jahren wurde kein schweizerischer Trust eingeführt; es wurde damit aber ermöglicht, ausländische Trusts als solche im schweizerischen Recht anzuerkennen. Für alle Fälle behält das HTÜ ausdrücklich die zwingenden Bestimmungen des nach IPRG zu bestimmenden Eherechts vor. Insoweit…
Die Umsetzung und Vollstreckung von Betreuungsregelungen sind in der Realität faktisch unmöglich, wenn sich ein Elternteil dagegen wehrt. Als Begründung wird angeführt, dass eine Zwangsvollstreckung nicht mit dem Kindeswohl vereinbar sei. Vor dem Hintergrund, dass für die gesunde Entwicklung eines Kindes die Beziehung zu beiden Elternteilen…
Der Bezug einer Freizügigkeitsleistung kann bis zur Vollendung des 69./70. Altersjahres aufgeschoben werden. Wenn die wesentlichen Vermögenswerte in einer Freizügigkeitsleistung gebunden sind, gehen die Nachkommen beim Tod der versicherten Person leer aus. Dies erscheint dann nicht als gerechtfertigt, wenn diese Vermögenswerte vorehelich…