Die Kritik an den neuen Kinder- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) reisst seit ihrer Einführung 2013 nicht ab. Der vorliegende Artikel fragt aus historischer Perspektive nach Gründen dafür und nennt drei Problembereiche: 1) «Fortschrittlichkeit» ist nicht legislatorisch zu deklarieren. 2) Das weitgehende Ausblenden interventionistischer…
Art. 385 Abs. 3 ZGB: Aufhebung der fortgesetzten elterlichen Sorge. Bei der Entmündigung mündiger Kinder tritt in er Regel die elterliche Sorge an die Stelle der Vormundschaft. Eltern haben aber…
Art. 274a, 297 ZGB: Voraussetzungen für die Übertragung des Sorgerechts nach dem Tod eines Elternteils, Besuchsrecht eines Dritten. Verstirbt der Inhaber der alleinigen elterlichen Sorge, überträgt…
Art. 385 Abs. 3 ZGB: Fortgesetze elterliche Sorge. Die Ausübung der erstreckten elterlichen Sorge setzt voraus, dass die Eltern zur Ausübung des Sorgerechts geeignet erscheinen. Oberster Massstab ist…
Art. 408 Abs. 1 ZGB: Vermögensverwaltung durch eine Beistandsperson. Erfüllen Vermögensanlagen, die im Zeitpunkt der Errichtung der Beistandschaft bestehen, und Vermögenswerte, die der betroffenen…
Das deutsche Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts wird am 1. Januar 2023 in Kraft treten. Das Gesetz verfolgt das Ziel, das Selbstbestimmungsrecht rechtlich betreuter Menschen zu stärken und will einen Paradigmenwechsel in der Betreuungspraxis weiter forcieren. Dazu werden bereits bestehende Rechtsgrundsätze zur…
Art. 398 Abs. 1, 426 ff. ZGB: Haftung vormundschaftlicher Organe. Damit ein Beistand seine Aufgabe als Vermögensverwalter erfüllen kann, muss er wissen, woraus das zu verwaltende Vermögen besteht. Art…
Der Entwurf für ein neues Erwachsenenschutzrecht fördert die Selbstbestimmung durch die neuen Rechtsinstitute der eigenen Vorsorge und der Patientenverfügung. Das Subsidiaritätsprinzip wird zudem durch die Ausdehnung des Vertretungsrechts durch Ehepartner und eingetragene Partner verstärkt. Massnahmen von Gesetzes wegen für urteilsunfähige…